Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Wahl-Physiotherapeuten sind und Sie demnach einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen.
Voraussetzung für eine Behandlung ist eine von Ihrem Arzt ausgestellte Verordnung für Physiotherapie (im Idealfall: 10x Physiotherapie á 60 Minuten).
Wir kümmern uns gerne persönlich um das Einholen der chefärztlichen Bewilligung. Dies gewährleistet, dass Sie nach Ende der Therapie den Kassenanteil von Ihrer Kassa refundiert bekommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen, der Therapiedauer und der Art der Leistung ab. Die Restkosten können sie bei einer entsprechenden Unfall- oder Zusatzversicherung geltend machen.
Folgende Preise gelten ab März 2020: